Nachbetreuung im Wochenbett
Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.
Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.
Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.
Details und Anmeldung
Bitte um rechtzeitige Vereinbarung für eine Nachbetreuung im Wochenbett. Gerne bereits mit dem ersten Mutter-Kind-Pass Beratungsgespräch (18-22 SSW) oder früher vereinbaren!