Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.

Details und Anmeldung




Anmeldung und Informationen unter:
Telefon: 0664-4356060
email: hebamme.bartl@promami.at









Was wir noch anbieten /Kurse

Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.









Unverbindliche Anmeldung und Informationen unter:
Telefon: 0670 - 4056806
email: st.valentin@promami.at

Was wir noch anbieten /Kurse

Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.

Details und Anmeldung
Die meisten unserer Hebammen im Team bieten eine Wochenbettbetreuung an.
Die Kontaktdaten findest du in der Teamliste.
Melde dich möglichst frühzeitig an, jede Hebamme kann pro Monat nur eine gewisse Anzahl Frauen betreuen und wir sind oft rasch "ausgebucht".

Generell sind in den Leistungen der Krankenkasse tägliche Besuche bis zum 5. Lebenstag gedeckt und danach 7 Besuche in den ersten 8 Wochen (12 bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingen).
Du entscheidest selbst, gemeinsam mit der Hebamme, wie ihr diese Besuche aufteilt bzw. wie viele ihr nutzen möchtet.

Bei einer Kassenhebamme werden alle diese Besuche von der Krankenkasse übernommen. Bei einer Wahlhebamme bekommt ihr 80% vom aktuellen Kassentarif zurück. Achtung, das ist nicht 80% vom Tarif der Wahlhebamme!
Unverbindliche Anmeldung und Informationen unter:
Telefon: 0664-51 72 377
email: hebamme.leutner@promami.at
Hebamio: ProMami St.Pölten Kurse

Was wir noch anbieten /Kurse

Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt Anspruch auf eine Hebammenbetreuung im Wochenbett. Diese Betreuung ist eine Kassenleistung under erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 8 Wochen nach Spontangeburt.

Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einem Kaiserschnitt kann die Hebammenhilfe auf bis zu 12 Wochen ausgeweitet werden.

Auch nach Adoption eines Babys besteht Anspruch auf Wochenbettbetreuung.

Begleitung für dein Baby

Als Hebamme begleite ich euch achtsam in der ersten Zeit nach der Geburt und behalte die gesunde Entwicklung eures Babys im Blick.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Gedeihkontrolle (Gewicht, Wachstum und Trinkverhalten)
  • das achtsame Begleiten des Abheilens des Nabels
  • Fragen zum Stillen und zur Ernährung
  • Babypflege und Babyschlaf
  • dem Erkennen der Bedürfnisse eures Neugeborenen
  • der liebevollen und bindungsfördernden Beziehung zwischen Eltern und Baby

Begleitung für dich als Mutter:

Ebenso wichtig ist die Begleitung der Mutter im Wochenbett.

Die Hebamme:

  • überwacht die körperlichen Rückbildungsprozesse
  • begleitet die Heilung nach Geburtsverletzungen oder Kaiserschnitt
  • unterstützt bei Stillfragen und körperlichen Beschwerden
  • steht dir mit fachlicher Kompetenz medizinisch und emotional zur Seite.

Das Wochenbett ist eine sensible Zeit – hier darfst du Unterstützung annehmen.

Details und Anmeldung
Kontakt per SMS:
Irene Hinterhofer (Kassenhebamme): 0680/120 55 96
Unverbindliche Anmeldung und Informationen unter:
Telefon: 0680-120 55 96
email: hebamme.hinterhofer@promami.at




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Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.

Details und Anmeldung
Nach der Geburt besucht euch die Hebamme zuhause und unterstützt euch bei allen Fragen.
Vereinbare auch gerne einen Termin für das Kennenlernen vor der Geburt!
Unverbindliche Anmeldung und Informationen unter:
Hebamme Elisabeth Exler
email: hebamme.exler@promami.at
oder Kontaktformular




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Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.

Details und Anmeldung
Informationen unter:
Telefon: 0677/64455772
email: amstetten@promami.at

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Nachbetreuung im Wochenbett

Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.

Details und Anmeldung
Wir sind beides Hebammen mit Kassenvertrag.
Das bedeutet, dass Ihnen keinerlei Aufwand und Kosten der Betreuung bleiben.

Bitte melden Sie sich früh für die Nachbetreuung an, damit vielleicht auch noch ein Kennenlernen mit uns in der Schwangerschaft möglich ist, wo wir Fragen zu Ablauf, Anzahl der möglichen Besuche uvm. beantworten können.

Bitte NUR nach telefonischer Kontaktaufnahme registrieren:

Andrea 0664/5541799
Ramona 0664/5212380
Hebamio: Hebamme Ramona Bischof-Ronge

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Jede Frau hat nach der Geburt und dem Aufenthalt im Krankenhaus Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett.  Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen und ist eine Leistung der Krankenkasse. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten kann Hebammenhilfe über 12 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme als Fachperson für Mutter und Kind beobachtet die Gesundheit und Entwicklung des Babys, unterstützt beim Stillen oder der Ernährung des Kindes. Sie ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Babypflege, Babyschlaf, Bedürfnisse des Neugeborenen und unterstützt respekt– und liebevoll die Bindung zwischen den Eltern und dem Baby.   

Die Hebamme überwacht die körperlichen Rückbildungsvorgänge der Frauen nach der Geburt, behandelt eventuelle Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnarben, unterstützt beim Stillen und steht den Müttern mit ihrer Fachkompetenz in medizinischen Belangen und auch emotional zur Seite. Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht auch nach Adoption eines Babys.

Details und Anmeldung
Bitte um rechtzeitige Vereinbarung für eine Nachbetreuung im Wochenbett.
Gerne bereits mit dem ersten Mutter-Kind-Pass Beratungsgespräch (18-22 SSW) oder früher vereinbaren!

Anmeldung und Informationen:
Mo-Do 8:00 - 12:00
Telefon: 0677/64455772
email: waidhofen-ybbs@promami.at

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